Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Es schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer frei entscheiden. Abhängig von der Energieform gelten unterschiedliche Prozentsätze.
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
Die Hauptanforderung für Neubauten ist der Primärenergiebedarf im Jahr in Abhängigkeit von der Kompaktheit des Gebäudes. Die in der EnEV 2009 genannten Höchstwerte für Primärenergiebedarf (QP’’) und Transmissionswärmeverlust (HT’) sind nach zu weisen. Erstmals werden auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gestellt.
Primärenergie (QP’’)
Die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie (QE’’) wird mit einem Primärenergiefaktor, für den jeweiligen Energieträger spezifisch, multipliziert und ergibt die Primärenegie (QP’’). Der Primärenergiewert berücksichtigt dadurch
die bei der Gewinnung, der Umwandlung und dem Transport des Energieträgers entstehenden Verluste und gibt die Gesamtbilanz des Gebäudes wieder. Dieser Wert ist von Bedeutung für die „ganze Welt“.
Endenergie (QE’’)
Die Endenergie (QE’’) ist der ausschlaggebende Wert für den Bauherrn. Er gibt Hinweise darauf wieviel Energie das Gebäude benötigt, und ist ein Hinweis auf die tatsächlichen Energiekosten. Diese sind natürlich in der Realität stark von dem Nutzungsverhalten, dem Energieträger und den Schwankungen am Energiemarkt abhängig.
Primärenegiefaktoren
Mit diesen Faktoren wird die Endenergie (QE’’) multipliziert, dies ergibt den Primärenergiewert. Die Faktoren berücksichtigen die „Qualität“ des Energieträgers. Ob der Energieträger z.B. ein fossiler Brennstoff (hoher Wert) oder eine erneuerbare Energie ist (kleiner Wert), findet damit Eingang in die Beurteilung.
Wichtigste Primärenergiefaktoren:
Holz 0,2
Heizöl 1,1
Erdgas 1,1
Strom 2,6
Transmissionswärmeverlust (HT’)
Als Transmissionswärmeverlust (HT’) bezeichnet man die Wärmemenge, welche ein
Gebäude durch die Gebäudehülle (Mauerwerk, Fenster, Keller und Dach) bei Luftdichtigkeit nach außen verliert. Ist die Gebäudehülle nicht luftdicht (Fugen oder bei Fensterlüftung) verursacht dies zusätzlich einen Lüftungswärmeverlust.
Die EnEV 2009 gibt Maximalwerte für den Transmissionswärmeverlust (HT’) in Abhängigkeit zur Kompaktheit des Gebäudes vor. Es gilt der Grundsatz: Je kompakter das Gebäude, desto mehr Transmissionswärmeverlust ist erlaubt. Je weniger kompakt, desto strenger die Anforderungen an den HT’-Wert.
Für den Bauherrn gilt: Je niedriger der Transmissionswärmeverlust
(HT’), desto geringer die Heizkosten.
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
Der U-Wert gibt Auskunft über die Wärmedämmeigenschaft eines spezifischen Bauteils und ist abhängig von der Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Materials und der Materialdicke. Der U-Wert fließt maßgeblich in die Berechnung des Transmissionswärmeverlustes (HT’) und somit in den Primärenergiebedarf (QP’’) ein.
In unserem Beispiel wird durch eine bessere Gebäudehülle und die Verbesserung des
U-Wertes eine Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes (HT’) von 30,6 % erreicht.
Auch hier fordert die EnEV 2009 die Einhaltung von Mindestwerten für spezifische Bauteile – wie Mauerwerk, Dach, Fenster usw.
Es gilt auch hier für den Bauherrn der Grundsatz: Je kleiner der U-Wert, desto weniger Energie wird verschwendet und desto geringer sind die jährlichen Heizkosten.
Effizienzhaus 70 und 55
Mit der EnEV 2009 gilt die Einhaltung der Vorgaben für das Effizienzhaus 70 als Mindestanforderung für Neubauten. Für die Erreichung des besseren Standards des Effizienzhauses 55 müssen strengere Anforderungen eingehaltenwerden. Durch Verbesserungen der Gebäudehülle lassen sich – unabhängig von der Heizanlage – bis zu 26,3 % der jährlichen Energiekosten sparen. Die Bundesregierung fördert die verschiedenen Hausqualitäten durch die KfW-Bank (www.kfw.de).
Die Einstufung in die unterschiedlichen Kategorien – Effizienzhaus 70 oder 55 – sagt aber noch nichts über die energetische Qualität eines Gebäudes aus. Denn auch innerhalb der Kategorie lassen sich durch die Verbesserung allein des Mauerwerks erhebliche jährliche Energieeinsparpotenziale realisieren – immerhin
fast 10 %!
Eine entsprechende Verbesserung des Mauerwerks-U-Wertes macht sich auf jeden Fall in den nächsten Jahrzehnten bei der Heizkostenabrechnung
deutlich positiv bemerkbar.
Passivhaus
Der Passivhaus-Standard legt einen Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/m2a fest. Dies bedeutet de facto, dass ein Passivhaus ohne Heizanlage und ohne Heizkosten auskommt. Ein Passivhaus erfordert eine Lüftungsanlage und wärmebrückenfreie Ausführung aller Details, wie z.B. Fensteranschlüsse oder Rollladenkästen.
Es gilt auch hier, je niedriger der U-Wert des Mauerwerks, desto besser! Denn mit einem U-Wert von 0,125 spielen die weiteren Randbedingungen für ein Passivhaus – Nord/Süd-Ausrichtung, Klimazone oder architektonische Form – eine geringere Rolle. Ein Passivhaus sieht nicht anders aus, kann nahezu überall gebaut werden und ist mit rund 5 % Mehrkosten auch nicht wesentlich teurer als ein Effizienzhaus 55 nach der EnEV 2009.
Um Ihnen als Architekten und Planern das Leben zu erleichtern, finden Sie hier einen umfangreichen und vom Passivhaus-Institut zertifizierten Detailkatalog.
Wohin geht die Reise? Ausblicke 2012 bis 2020.
In den Meseberger Beschlüssen zum Klimaschutz hat die Bundesregierung 2007 die Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude für 2009 um ca. 30 % beschlossen. Mit der EnEV 2009 wurde dies bereits Realität. Für 2012 ist in einer 2. Stufe mit einer weiteren Verschärfung von nochmals ca. 30 %
zu rechnen.
Für 2020 wurde entschieden: „Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in Stufen dem Stand der Technik und der Energiepreisentwicklung angepasst. Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein.“
Auch die EU-Kommission hat einen Vorschlag erarbeitet, in dem es heißt: „Die Mitgliedstaaten sollen eine nationale Road-map (bis 30. Juni 2011) zu Niedrig-/Null-CO2-Emissionsgebäuden (wie z.B. Passivhäusern) aufstellen.“









